Maßnahmekatalog und Punkterabatt                                                                      

14 bis 17 Punkte

Sie haben eine schriftliche Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zu einem Aufbauseminar erhalten, oder erhalten diese noch.

In diesem Fall müssen Sie innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist
an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP) teilnehmen.
Hinweis: Diese Anordnung entfällt, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem
Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (ASF) oder mehrfach auffällige Kraftfahrer

(ASP) teilgenommen haben. Sie erhalten nun keinen Punkterabatt mehr!
Sie erhalten 2 Punkte Rabatt, wenn Sie an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen
(das geht aber nicht in einer Fahrschule, sondern nur bei zugelassenen Verkehrspsychologen).

Bedenken Sie: Bei 18 Punkten wird Ihnen unweigerlich die Fahrerlaubnis entzogen!

9 bis 13 Punkte
Möglicherweise haben Sie jetzt schon eine schriftliche Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde

erhalten.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie mindestens 9 Punkte, aber nicht mehr als 13 Punkte haben und wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre an keinem Aufbauseminar für Probeführ-erscheinbesitzer (ASF) oder mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP) teilgenommen haben, dann ist ein Aufbauseminar (ASP) angebracht.

 Sie erhalten in diesem Fall noch 2 Punkte Rabatt!

Bis zu 8 Punkten
Warten Sie nicht erst, bis Ihr Führerschein in Gefahr ist!

Unsere Empfehlung: Wenn Sie mindestens 4 Punkte, aber nicht mehr als 8 haben und wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre an keinem Aufbauseminar für Probeführer-scheinbesitzer (ASF) oder mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP) teilgenommen haben, dann ist ein Aufbauseminar (ASP) für Sie angebracht.

 Sie erhalten in diesem Fall 4 Punkte Rabatt!

Service Hotline

9:30 bis 13:30 Uhr

030 - 754 919 66

Fax:  754 918 22

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(ASF und ASP)