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14 bis 17 Punkte
Sie haben eine schriftliche Anordnung der
Fahrerlaubnisbehörde zu einem Aufbauseminar erhalten, oder
erhalten diese noch. |
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In diesem Fall müssen
Sie innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde
gesetzten Frist
an einem Aufbauseminar für mehrfach
auffällige Kraftfahrer (ASP) teilnehmen.
Hinweis:
Diese Anordnung entfällt, wenn Sie innerhalb der letzten 5
Jahre bereits an einem
Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (ASF) oder
mehrfach auffällige Kraftfahrer |
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(ASP) teilgenommen haben.
Sie erhalten nun
keinen Punkterabatt
mehr!
Sie erhalten
2 Punkte Rabatt,
wenn Sie an einer verkehrspsychologischen Beratung
teilnehmen
(das geht aber nicht in einer Fahrschule, sondern nur bei
zugelassenen Verkehrspsychologen).
Bedenken Sie: Bei 18 Punkten
wird Ihnen unweigerlich die Fahrerlaubnis entzogen! |
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9 bis 13 Punkte
Möglicherweise haben Sie jetzt schon eine schriftliche Verwarnung
der Fahrerlaubnisbehörde
erhalten. |
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Unsere Empfehlung:
Wenn Sie mindestens
9 Punkte, aber nicht mehr
als
13 Punkte haben
und wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre an keinem
Aufbauseminar für Probeführ-erscheinbesitzer (ASF) oder mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP)
teilgenommen haben, dann ist ein
Aufbauseminar
(ASP) angebracht. |
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Sie
erhalten in diesem Fall noch 2 Punkte Rabatt! |
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Bis zu 8 Punkten
Warten Sie nicht erst, bis Ihr Führerschein in Gefahr
ist! |
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Unsere Empfehlung:
Wenn Sie mindestens
4
Punkte,
aber nicht mehr als
8
haben und wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre an keinem
Aufbauseminar für Probeführer-scheinbesitzer
(ASF) oder mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP)
teilgenommen haben, dann ist ein
Aufbauseminar
(ASP) für Sie angebracht. |
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Sie erhalten in diesem Fall
4
Punkte
Rabatt! |