Rechte und Pflichten zum ASP - Seminar                                                              

Aufbauseminare für mehrfach auffällige Kraftfaherer - ASP
(Zur besseren Lesbarkeit wird zur Bezeichnung von Personen und Personengruppen wie zum
Beispiel Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer, die männliche Form verwendet. Bitte fühlen Sie sich, liebe Besucherinnen unserer Seiten, dadurch gleichermaßen angesprochen)
.

Zum besseren Verständnis werden neben den eigenen Rechten und Pflichten als Teilnehmer auch die Pflichten der Seminarleiter beschrieben.

Die rechtlichen Anforderungen an Aufbauseminare sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4a sowie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 35 bis 44 festgeschrieben.

Die Anmeldung in der Fahrschule
Bei der Anmeldung in der Fahrschule sollten Sie darauf achten, dass....

Sie einen schriftlichen Vertrag erhalten. Sofern Sie eine von uns genannte Fahrschule

aufsuchen, können Sie sicher sein, dass Ihnen dort ein schriftlicher Vertrag nach dem Muster

der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. ausgehändigt wird.

der Beginn des Seminars bereits feststeht und Sie alle Termine der 4 Sitzungen bereits bei

der Anmeldung erhalten.

Sie sich nicht anmelden sollten, wenn die Fahrschule Ihnen keinen verbindlichen Kursbeginn

mitteilen kann.

Sie die schriftliche Anordnung der Behörde bei der Anmeldung in der Fahrschule für den

Seminarleiter vorlegen.

Die Aufbauseminare
Zusammengefasst ergeben sich folgende Pflichten für Seminarleiter und Teilnehmer.

Seminarleiter:
Aufbauseminare für mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP) sind nach dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. durchzuführen.
Spätestens zu Beginn eines Seminars ist den Teilnehmern das zugehörige Teilnehmerbegleitheft auszuhändigen. Das
Begleitheft gehört zum Programm und darf nicht extra berechnet werden. Seminare dürfen nur mit mindestens 6 und höchsten 12 Teilnehmern durchgeführt werden.

In den Sitzungen ist Vertraulichkeit zu vereinbaren.
Das Seminar besteht aus 5 Teilen: 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer
Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, die in der Regel mit
3 Teilnehmern insgesamt ebenfalls 135 Minuten dauert. Die reine Fahrzeit je Teilnehmer darf hierbei 30 Minuten nicht unterschreiten.

Jeder Teilnehmer an der Beobachtungsfahrt soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen
(damit ist nicht das eigene Fahrzeug gemeint), mit dem die Verkehrszuwiderhandlung begangen worden ist, die zur Anordnung eines Aufbauseminars geführt hat.
Im Seminar darf kein Unterricht abgehalten werden. Durch Gruppengespräche, Verhaltens-
Beobachtung in der Beobachtungsfahrt, gemeinsame Analyse problematischer Verkehrs-situationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr soll gegebenenfalls geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

Die Seminarteilnehmer sitzen im Kreis und nicht hintereinander in Stuhlreihen, um besser
miteinander reden zu können.
Das Seminar ist in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen durchzuführen. Hat der Seminarteilnehmer vollständig an allen Sitzungen des Kurses und an der Beobachtungsfahrt teilgenommen, ist ihm eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen.

Teilnehmer:
Die Teilnehmer müssen an allen Teilen des Seminars vollständig und im nüchternem Zustand teilnehmen. Ein Nachholen versäumter Teile ist nicht möglich. In diesem Fall muss das gesamte Seminar wiederholt werden. Der Seminarleiter muss in einem solchen Fall die Teilnahme-bescheinigung verweigern.

 

 

Service Hotline

9:30 bis 13:30 Uhr

030 - 754 919 66

Fax:  754 918 22

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