|
Probeführerscheinbesitzer aufgepasst!
Der Führerschein auf Probe ist kein Provisorium, sondern ein
Führerschein, der lebenslange
Gültigkeit besitzt. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung
der ersten Fahrerlaubnis in den
Motorradklassen A
oder
A1
oder in der Pkw-Klasse B.
In der Probezeit sollen Fahranfänger ermutigt werden,
besonders vorsichtig und verant-
wortungsvoll
Erfahrungen zu sammeln. Wegen der weit
überdurchschnittlichen Beteiligung
junger Fahranfänger am gesamten
Unfallgeschehen soll der Führerschein auf Probe neben
einer Reihe
anderer Maßnahmen
auch dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer vor
schwerem Schaden zu bewahren.
Dauer der Probezeit
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wird jedoch während der
Probezeit ein erheblicher
Verkehrsverstoß
(z. B. bei Rot über die Kreuzung) begangen und von der
Fahrerlaubnis-
behörde ein Aufbauseminar
(ASF) angeordnet, verlängert sich die Probezeit von
zwei
auf
vier Jahre.
Straftaten und Verkehrsverstöße, die zur Anordnung eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer
führen.
Ein Verstoß nach
Katalog A
oder zwei Verstöße nach
Katalog B führen zu einer
Anordnung.
Kein Punkterabatt bei Aufbauseminaren
für Probeführerscheinbesitzer (ASF)
Für ein
behördlich angeordnetes Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer
gibt
es
keinen
Punkterabatt.
Seminare mit Punkterabatt
Nach einem
behördlich angeordneten Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer
muss man
5 Jahre warten, um an einem Aufbauseminar für auffällige
Kraftfahrer mit Punkterabatt teilnehmen zu dürfen. |