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Aufbauseminare für Fahranfänger in der
Probezeit - ASF
(Zur besseren Lesbarkeit wird zur Bezeichnung von Personen und
Personengruppen wie zum
Beispiel Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer, die
männliche Form verwendet. Bitte fühlen Sie sich, liebe Besucherinnen
unserer Seiten, dadurch gleichermaßen angesprochen).
Zum besseren Verständnis werden
neben den eigenen Rechten und Pflichten als Teilnehmer auch die
Pflichten der Seminarleiter beschrieben.
Die rechtlichen Anforderungen
an Aufbauseminare sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 2a sowie in
der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 35 bis 44 festgeschrieben.
Die Anmeldung in der
Fahrschule
Bei der
Anmeldung in der Fahrschule sollten Sie darauf achten, dass....
Sie
einen schriftlichen Vertrag erhalten. Sofern Sie eine von uns
genannte
Fahrschule
aufsuchen, können Sie sicher sein, dass Ihnen
dort ein schriftlicher Vertrag nach dem Muster
der Bundesvereinigung
der Fahrlehrerverbände e. V. ausgehändigt wird.
der
Beginn des Seminars bereits feststeht und Sie alle Termine der 4
Sitzungen bereits bei
der Anmeldung erhalten.
Sie sich nicht anmelden sollten, wenn die Fahrschule Ihnen keinen
verbindlichen Kursbeginn
mitteilen kann.
Sie die schriftliche Anordnung der Behörde bei der Anmeldung in der
Fahrschule für den
Seminarleiter vorlegen.
Die Aufbauseminare
Zusammengefasst
ergeben sich folgende Pflichten für Seminarleiter und Teilnehmer.
Seminarleiter:
Aufbauseminare für Probeführerscheinbesitzer (ASF) sind nach dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V.
durchzuführen.
Spätestens zu Beginn eines Seminars ist den Teilnehmern das Teilnehmerbegleitheft
auszuhändigen. Das
Begleitheft
gehört zum Programm und darf nicht extra berechnet
werden. Seminare dürfen nur mit mindestens 6 und höchsten 12
Teilnehmern durchgeführt werden.
In den Sitzungen ist Vertraulichkeit zu vereinbaren.
Das Seminar besteht aus 5 Teilen: 4 Sitzungen von jeweils 135
Minuten Dauer und einer
Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung,
die in der Regel mit
3 Teilnehmern insgesamt ebenfalls 135 Minuten
dauert. Die reine Fahrzeit je Teilnehmer darf hierbei 30 Minuten
nicht unterschreiten.
Jeder Teilnehmer an der Beobachtungsfahrt soll möglichst ein
Fahrzeug der Klasse führen
(damit ist nicht das eigene Fahrzeug gemeint), mit dem die
Verkehrszuwiderhandlung begangen worden ist, die zur Anordnung eines
Aufbauseminars geführt hat.
Im Seminar darf kein Unterricht abgehalten werden. Durch
Gruppengespräche, Verhaltens-
Beobachtung in der Beobachtungsfahrt,
gemeinsame Analyse problematischer Verkehrs-situationen und durch
weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und
rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Die Einstellung zum
Verhalten im Straßenverkehr soll gegebenenfalls geändert, das
Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert
werden.
Die Seminarteilnehmer sitzen im Kreis und nicht
hintereinander in Stuhlreihen, um besser
miteinander reden zu können.
Das Seminar ist in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen
durchzuführen. Hat der Seminarteilnehmer vollständig an allen
Sitzungen des Kurses und an der Beobachtungsfahrt teilgenommen, ist
ihm eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der
Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen.
Teilnehmer:
Die Teilnehmer müssen an
allen Teilen des Seminars vollständig und im nüchternem Zustand
teilnehmen. Ein Nachholen
versäumter Teile ist nicht möglich.
In diesem Fall muss das gesamte Seminar wiederholt werden. Der
Seminarleiter muss in einem solchen Fall die Teilnahme-bescheinigung
verweigern. |